Diese AGB gelten, sofern sie in den Vertrag einbezogen wurden.
2.1 Die leistungserbringende Partei (nachfolgend Zweigen genannt) bietet folgende Dienstleistungen an: Beratung und Umsetzung im Bereich der digitalen Strukturentwicklung. Dazu zählen insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Softwarelösungen, Standardprozesse und Automatisierungstools zur Optimierung interner Prozesse sowie angrenzende Leistungen nach individueller Vereinbarung.
2.2 Beim „Digitalen Struktur-Sprint“ handelt es sich um ein standardisiertes Beratungsprodukt mit einer regulären Projektlaufzeit von bis zu 14 Werktagen (Sprint-Phase) und einer ergänzenden Unterstützungsphase von bis zu 16 weiteren Tagen (Begleitung). Ziel ist die Entwicklung, Strukturierung und Dokumentation effizienter, digital gestützter Arbeitsprozesse.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit den Kund*innen.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Zweigen zustande.
4.1 Die Kund*innen stellen Zweigen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Bleibt eine Rückmeldung der Kundinnen über einen Zeitraum von zwei Wochen aus, ist Zweigen berechtigt, im Sinne eines reibungslosen Projektverlaufs eigenständig weiterzuarbeiten und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Die Kundinnen werden vorab über diese beabsichtigte Vorgehensweise informiert. Rückmeldungen und Materialien, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden dennoch – soweit möglich – berücksichtigt. Diese Regelung dient dazu, Projektverzögerungen zu vermeiden.
5.1 Es gelten die vereinbarten Preise gemäß Angebot oder aktuellster Preisliste.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
5.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Zweigen das Recht vor, die Leistungserbringung einzustellen.
6.1 Die Haftung von Zweigen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Zweigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischerweise entstehende Schaden begrenzt ist, der im Rahmen der Auftragserfüllung vorhersehbar war.
7.1 Alle Rechte an den erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Zweigen. Machen die Kund*innen von der 30-Tage-Geld-zurück-Garantie Gebrauch, erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte rückwirkend. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Leistungen ist in diesem Fall unzulässig.
7.2 Nach vollständiger Bezahlung und sofern die Kund*innen nicht von der 30-Tage-Geld-zurück-Garantie Gebrauch machen, erhalten die Kundinnen ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Dies schließt das Recht zur Weitergabe, Bearbeitung und kommerziellen Nutzung ein.
7.3 Die Kund*in garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und Zweigen dadurch keine Rechte Dritter verletzt und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden.“
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
8.2 Zweigen verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, und wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. In diesem Fall schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Sofern Zweigen im Rahmen der vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 28 DSGVO. Der Kunde erteilt Zweigen insoweit die erforderlichen Weisungen.
9.1 Verträge über einzelne Projekte enden automatisch mit der vollständigen Leistungserbringung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
9.2 Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.1 Für ausgewählte Leistungen gilt eine freiwillige Geld-zurück-Garantie. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem vereinbarten Projektabschluss kann der Kunde die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags verlangen.
10.2 Voraussetzung ist, dass die Kund*in aktiv an den vorgesehenen Terminen teilgenommen, notwendige Mitwirkungen erbracht und Zweigen über Mängel oder Unzufriedenheit in geeigneter Weise informiert hat.
10.3 Die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie muss schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begründet werden. Eine pauschale Unzufriedenheit ohne konkrete Angaben zu den Gründen der Unzufriedenheit oder etwaigen Mängeln begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung.
10.4 Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bestätigung durch Zweigen. Im Falle der Rückzahlung erlöschen sämtliche Rechte an den gelieferten Leistungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sie gelten für bestehende Vertragsverhältnisse als angenommen, wenn die Kundinnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für fortlaufende Vertragsverhältnisse (z. B. bei regelmäßiger Betreuung). Bei Einzelprojekten ist für jede Änderung eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen erforderlich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Zweigen.